| |
|
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
| |
|
|
| 1.
Geltungsbereich |
| |
1.1.
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge
zwischen Übersetzern und ihren Auftraggebern (Kunden),
soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart
oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn
er sie ausdrücklich anerkannt hat. |
| |
| 2.
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
|
| |
2.1
Der Auftraggeber hat den Übersetzer spätestens
bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen
der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung
auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere
Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck
der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung
für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem
Übersetzer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
2.2 Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der
Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber
unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzer
zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers,
Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
2.3 Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten
ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. |
| |
| 3.
Ausführung und Mängelbeseitigung |
| |
3.1
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke
werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen
durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in
die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw.
allgemein verständliche Version übersetzt.
3.2 Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht
lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen
oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie
zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich
des Übersetzers.
3.3 Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung
objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat
der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung
enthaltenen Mängel durch den Übersetzer. Der
Anspruch auf Mängelbeseitigung muß vom Auftraggeber
unter genauer Angabe des Mangels dem Übersetzer gegenüber
schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden.
Für die Nacharbeit ist dem Übersetzer vom Auftraggeber
eine angemessene Frist einzuräumen.
3.4 Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen,
wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen
nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen
ist.
3.5 Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder
einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen
wurde.
3.6 Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe
vereinbart und sind bindend. Der Übersetzer kommt
jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines
Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer
Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene
Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere
Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen
ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes
sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln. |
| |
| 4.
Haftung |
| |
4.1
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit
und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei
leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten ein.
4.2 Eine Haftung des Übersetzers für Beschädigung
bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien
ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine
ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen. |
| |
| 5.
Berufsgeheimnis |
| |
| 5.1
Der Übersetzer verpflichtet sich, vom Auftraggeber
im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen
und Unterlagen vertraulich zu behandeln. |
| |
| 6.
Vergütung und Grundlage der Berechnung |
| |
6.1
Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl
der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile
gelten 50 Schreibmaschinenanschläge. Angefangene
Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen mit Überlänge
werden auf Normzeilen umgerechnet.
6.2 Die Vergütung ist innerhalb von 7 - 14 Tagen
nach Abgabe der Übersetzung fällig.
6.3 Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar
Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen
Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet.
Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen
einen Vorschuß verlangen, der für die Durchführung
der Übersetzung objektiv notwendig ist. Er kann die
Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung
seines vollen Honorars abhängig machen.
6.4 Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so
ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche
Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die
im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen
und Sachverständigen aufgeführten Sätze
als angemessen und üblich. |
| |
| 7.
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht |
| |
| 7.1
Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung
das Recht
zur Nutzung der Übersetzung.
7.2 Der Übersetzer hat das Urheberrecht an der Übersetzung.
|
| |
| 8.
Vertragskündigung |
| |
| 8.1
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung
der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen.
Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer
gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Übersetzer
steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen
Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu. |
| |
| 9.
Anwendbares Recht |
| |
|
9.1 Für den Auftrag und alle sich
daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers.
9.2 Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen
wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen nicht berührt. |
| |